Hier finden Sie den aktuellen Antrag auf Notbetreuung.

Folgende Kinder sind teilnahmeberechtigt:

  • Wenn es zur Gewährleistung des Kindeswohls erforderlich ist.
  • Wenn beide Erziehungsberechtigten (bzw. der/die Alleinerziehende)  beruflich unabkömmlich sind/ist.
  • Wenn sonstige schwerwiegende Gründe vorliegen.

Die Notbetreuung wird für die Klassen 1-7 eingerichtet und deckt die Zeiten des Unterrichts ab.

 

Die Berechtigung ist durch eine Arbeitgeberbescheinigung nachzuweisen.